Das neue, mittlerweile schon einige Zeit gültige Elektrogesetz besagt unter anderem, dass nunmehr Hersteller von Elektrogeräten diese nach deren Lebensende zurücknehmen müssen und für die Entsorgung und Verwertung verantwortlich sind.
Es heißt, dass der Hersteller eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe schaffen muss und die Altgeräte anschließend zu entsorgen hat. Weiterhin können Hersteller und Nutzer laut Gesetz hierüber abweichende Vereinbarungen treffen.
Da diese Möglichkeit den Herstellern – wozu auch le clou gehört – ausreichend Auslegungsspielraum bietet, möchte die le clou GmbH klar Stellung beziehen und nutzt diesen Auslegungsspielraum nicht.
Damit Altgeräte der le clou GmbH am Ende ihrer Lebenszyklen ressourcenschonend und umweltverträglich entsorgt und verwertet werden können, sorgt le clou für eine kostenlose Abholung dieser beim Kunden. Anschließend werden sie einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb zugeführt und dort den Vorschriften gemäß behandelt.
Deswegen ist le clou-Hardware entsprechend gelabelt/gekennzeichnet und kann so jederzeit zugeordnet werden – was eigentlich selbstverständlich sein sollte und laut Gesetz zudem vorgeschrieben ist. In der Praxis jedoch scheint dies immer noch nicht zu allen Herstellern und Importeuren durchgedrungen zu sein.
Übrigens ist die Verpackung ebenfalls zu 100 % recyclebar.
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