Jul 11 2008

Werbemittelbeschaffung und -verkauf nun durch die Marco Polo Handelsgesellschaft mbH

Kategorie: News & InfosRobin @ 07:17

NeuAus strategischen Gründen, um sich verstärkt den Bereichen digitale Werbung, Out Of Home-Werbung und elektronische Medien/Instore Medien (insbesondere: Instore TV, Corporate TV, Digital Signage oder Retail Signage) zuwenden zu können, übergibt die le clou GmbH den Bereich Werbemittel komplett an deren Partner, die Marco Polo Handelsgesellschaft. Marco Polo wird somit neben der Beschaffung auch den Vertrieb übernehmen.

Besuchen Sie die Website der Marco Polo Handelsgesellschaft mbH: http://www.marcopologmbh.de


Jun 24 2008

Neu: Rapid Change Cover für le clou All-In-One Werbebildschirme

Kategorie: News & Infos, Public RelationsRobin @ 08:39

Customisierter Ad Screen

Die le clou GmbH bietet für die eigenen Instore TV-/Digital Signage-Systeme ab sofort spezielle Rapid Change Cover an. Dies sind hochwertig bedruckte und schnell auszutauschende Cover aus speziellem GC-Karton, die das System an den sichtbaren Flächen (gesamte Vorderseite und alle Seiten) komplett abdecken. Partielle Cover (z. B. Aufstecker für den oberen Bereich) sind ebenso realisierbar. So können die Systeme individuell an jeden Kundenwunsch angepasst werden. Die Befestigung erfolgt übrigens ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen.
Desweiteren sind die Gehäuse der Systeme alternativ auch lackiert erhältlich.

Wie dies aussieht, sehen Sie hier: http://www.advertising-solution.de

PR-Text als PDF-Datei


Jun 17 2008

le clou Websites jetzt auch (teilweise) in englischer Sprache

Kategorie: News & InfosAndrea @ 08:01

Aufgrund der immer stärkeren Nachfrage aus dem Ausland bietet die le clou GmbH einige ihrer Internetseiten alternativ auch in englischer Sprache an.
Momentan sind dies die folgenden Websites:

http://www.digital-signage-pay-tray.de
http://www.advertising-solution.de


Jun 03 2008

Die Umwelt liegt auch le clou am Herzen

Kategorie: News & InfosRobin @ 06:33

Verantwortungsvoller Umgang mit ResscourcenDas neue, mittlerweile schon einige Zeit gültige Elektrogesetz besagt unter anderem, dass nunmehr Hersteller von Elektrogeräten diese nach deren Lebensende zurücknehmen müssen und für die Entsorgung und Verwertung verantwortlich sind.
Es heißt, dass der Hersteller eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe schaffen muss und die Altgeräte anschließend zu entsorgen hat. Weiterhin können Hersteller und Nutzer laut Gesetz hierüber abweichende Vereinbarungen treffen.
Da diese Möglichkeit den Herstellern – wozu auch le clou gehört – ausreichend Auslegungsspielraum bietet, möchte die le clou GmbH klar Stellung beziehen und nutzt diesen Auslegungsspielraum nicht.


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